Eine von den meisten meiner Kollegen mit Ablehnung bedachte Maßnahme, wird voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.06.2007 in Baden-Württemberg eingeführt, nämlich dass im Zug absolut kein Fahrscheinverkauf mehr stattfindet. Dies auch in täglich begleiteten Zügen.
Da wir Zugbegleiter/Prüfer gehalten sind, diese Maßnahme mit aller Härte durchzuführen ist es ratsam, sich vor der Fahrt nochmals zu vergewissern, ob man wirklich einen gültigen Fahrschein bei sich hat.
Bei Reisenden die bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen können müssen wir dann wie folgt verfahren:
Bis zum nächsten Halt müssen wir den doppelten Fahrpreis, mindestens 40 verlangen.
Den Fahrpreis für die Weiterfahrt müssen wir zzgl. eines Zuschlages bar erheben.
Kann oder will der Reisende den Fahrpreis für die Weiterfahrt nicht bar bezahlen, müssen wir ihn von der Fahrt ausschließen.
Will der Fahrgast den Zug am nächsten Halt nicht verlassen, müssen wir ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigen 🙁
Und das macht ein Unternehmen das sich mit Einführung des Projektes „KiN“ auf die Fahnen geschrieben hat, Dienstleister Nummer eins in Europa werden zu wollen…